Codein ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Opioid-Analgetika (schwache Opioide). Es wird medizinisch zur Behandlung von mäßigen Schmerzen und als Hustenstiller (Antitussivum) eingesetzt. Aufgrund seiner opioiden Wirkung wirkt es dämpfend auf das zentrale Nervensystem und kann Schmerzen sowie Reizhusten lindern.
| Eigenschaft | Beschreibung |
|---|---|
| Wirkstoffname | Codein (auch Codeinphosphat) |
| ATC-Code | R05DA04 (Hustenmittel) / N02AA59 (Analgetikum) |
| Darreichungsformen | Tabletten, Tropfen, Sirup, Kapseln |
| Wirkungseintritt | Ca. 30–60 Minuten nach Einnahme |
| Halbwertszeit | Ca. 3 Stunden |
| Verschreibungspflichtig | Ja (in Deutschland) |
| Abhängigkeitsrisiko | Mäßig bis hoch (bei unsachgemäßer Anwendung) |
Akute und chronische Schmerzen (z. B. nach Operationen oder bei Verletzungen)
Trockener Reizhusten (unproduktiver Husten)
In Kombination mit Paracetamol oder Ibuprofen bei stärkeren Schmerzen (z. B. als Paracetamol + Codein Kombipräparat)
Codein wirkt, indem es an die Opioidrezeptoren im Gehirn bindet. Dadurch wird das Schmerzempfinden herabgesetzt. Zusätzlich unterdrückt es das Hustenzentrum im Gehirn, was bei Reizhusten sehr effektiv sein kann. Im Körper wird ein Teil von Codein in Morphin umgewandelt, was ebenfalls zur Wirkung beiträgt.
Wie bei allen Opioiden kann es zu Nebenwirkungen kommen. Häufige unerwünschte Wirkungen sind:
Müdigkeit, Benommenheit
Übelkeit und Erbrechen
Verstopfung (Obstipation)
Schwindel
Juckreiz
Schwerwiegende Nebenwirkungen können sein:
Atemdepression (besonders bei Überdosierung)
Suchtentwicklung (physische und psychische Abhängigkeit)
Kreislaufprobleme
Atemwegserkrankungen mit Atemdepression (z. B. Asthma, COPD)
Kinder unter 12 Jahren (oder unter 18 bei Atemwegserkrankungen)
Bekannte Überempfindlichkeit gegen Opioide
Schwangerschaft (nur in Ausnahmefällen und unter ärztlicher Aufsicht)
Stillzeit (Codein kann in die Muttermilch übergehen)
Keine Einnahme zusammen mit Alkohol
Nicht in Verbindung mit anderen zentral dämpfenden Medikamenten (z. B. Benzodiazepine)
Nur unter ärztlicher Aufsicht und nicht länger als empfohlen einnehmen
Vorsicht bei älteren Menschen wegen erhöhtem Risiko von Stürzen
In Deutschland ist Codein verschreibungspflichtig. Einige Präparate unterliegen zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz, insbesondere bei höher dosierten Arzneimitteln.
Codein ist ein bewährtes Medikament zur Linderung von Schmerzen und Reizhusten. Es ist jedoch mit Risiken verbunden – insbesondere bei längerer Anwendung oder Missbrauch. Deshalb darf Codein nur nach ärztlicher Verordnung und unter strenger Beachtung der Dosierung eingenommen werden.
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